{"Signatur": "ZG_VG_003", "Spider": "ZG_Verwaltungsgericht", "Datum": "2021-04-13", "PDF": {"Datei": "ZG_Verwaltungsgericht/ZG_VG_003_F-2021-9_2021-04-13.pdf", "URL": "https://verwaltungsgericht.zg.ch/tribunavtplus/ServletDownload/F_2021_9_5725904a692227324825c1f1a293ecde3cc1d8e20bc56b159999fcd597af69595cc31b4dff777acbf48c7375c414c9ba79104bba0484539e487bacb6369037c7?path=5725904a692227324825c1f1a293ecde3cc1d8e20bc56b159999fcd597af69595cc31b4dff777acbf48c7375c414c9ba79104bba0484539e487bacb6369037c7&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=F_2021_9", "Checksum": "74b3d75714ab2f8768afeaa62590c3b4"}, "Scrapedate": "2026-02-12", "Num": ["F 2021 9"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Fürsorgerechtliche Kammer 13.04.2021 F 2021 9"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Verwaltungsgericht Fürsorgerechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Fürsorgerechtliche Kammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Fürsorgerechtliche Kammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Fürsorgerische Unterbringung | Psychiatrische Klinik"}], "ScrapyJob": "446973/51/2114", "Zeit UTC": "12.02.2026 02:51:38", "Checksum": "feb94fa62704af49771aa173d95dce74", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Verwaltungsgericht Fürsorgerechtliche Kammer 13.04.2021 F 2021 9\nRegeste:\nFürsorgerische Unterbringung | Psychiatrische Klinik\n\nUrteil F 2021 9\n6\n\nder Beschwerdeführer, ins Spital gebracht zu werden. Vorübergehend wurde er dennoch\ngegen seinen Willen im Pflegezentrum G.________ untergebracht, wo er sich äusserst unkooperativ und teilweise auch verbal aggressiv gegen das Pflegepersonal verhalten haben\nsoll. Dies veranlasste schliesslich Dr. E.________ von der medizinischen Klinik des\nKantonsspitals, den Beschwerdeführer am 26. März 2021 wegen schwerer Verwahrlosung\nund Selbstgefährdung zur Behandlung in die Klinik Zugersee einzuweisen. In der\nEinweisungsverfügung führte Dr. E.________ im Wesentlichen aus, dass der Patient\nwegen mehrerer rezidivierender Stürze in einem verwahrlosten häuslichen Umfeld habe\neingewiesen werden müssen. Er lehne jegliche Therapie und Körperpflege ab, sei nicht\nwillig, Medikamente inkl. Analgesie und Diuretika-Therapie einzunehmen. Bei Inkontinenz\nlasse er die Körperpflege regelmässig nicht zu und lehne eine Physiotherapie und Mobilisation ab. Er sei zunehmend agitiert und verbal aggressiv geworden. Bei Mobilisation\nund Körperpflege sei er voll auf das Pflegepersonal angewiesen. Eine Gewichtskontrolle\nbei kardialer Dekompensation sei wegen heftigen Widerstands nicht möglich gewesen.\nDer Patient verhalte sich aktuell sehr schwungvoll und agitiert, sei schwierig führbar, gestikuliere wild, sei verbal aggressiv und beleidige das Pflegepersonal zutiefst.\n\n3.3 Im Eintrittsbericht der Klinik und den Verlaufsberichten lässt sich nachlesen, dass\nder Beschwerdeführer beim Eintritt voll wach, zeitlich und örtlich orientiert, schwungvoll\nund leicht agitiert gewesen sei und Halluzinationen verneint habe. Er wünsche sich nach\nHause zu gehen. Es sei alles mit ihm in Ordnung und er habe keine Beschwerden; die Medikamente nehme er nicht ein, da sie nicht wirkten, und essen tue er nicht, da er keinen\nHunger habe. Gehen könne er wegen der Hüftschmerzen nicht. Ein Covid-Abstrich komme nicht in Frage, er fange sich körperlich dagegen zu wehren an. Suizidgedanken habe\ner nicht, er habe nie im Leben einen Suizidversuch unternommen. Der Patient sei zur ersten Hospitalisation eingewiesen worden wegen Ablehnung der Ernährung, Medikation und\nKörperpflege. Keine Suizidgedanken vorhanden, verbale Aggression in Altersheim vorbekannt. In den Tagen nach dem Klinikeintritt verweigerte der Beschwerdeführer gemäss\nden Verlaufsberichten alles, so die Körperpflege, das Essen und mehrheitlich auch die\nMedikamente, obwohl er starke Schmerzen wegen der Stürze hatte. Er nahm einzig Orangensaft, später auch Tee und Suppe zu sich; andere Nahrung verweigerte er. Auch mit der\nHygiene und der Intimpflege – auch bei Inkontinenz – gab es Probleme; der Beschwerdeführer leerte offenbar mehrmals die Urinflasche aus. Eine Mobilisation in den Rollstuhl war\nwegen der starken Schmerzen nicht möglich; um den Beschwerdeführer an die Bettkante\nzu mobilisieren, war die Hilfe zweier Pflegepersonen notwendig. Am Fuss hat er offenbar\nseit Jahren ein offenes Geschwür (ein tiefes Ulcus am Malleolus medialis), das dauernder\n\nUrteil F 2021 9\n7\n\nintensiver Pflege bedarf und an den Hüften eine nekrotische Coxarthrose, bei der wegen\ndes fortgeschrittenen Alters des Patienten eine Operation offenbar nicht mehr in Frage\nkommt. Der Patient wird als realitätsverkennend beschrieben und mit der stets vehement\ngeäusserten Absicht, umgehend nach Hause auszutreten. Da ihm dies verweigert wird,\nwird er im Gespräch zusehends aggressiv und droht wiederholt mit Suizid und dass etwas\npassieren werde.\n\n"}