Würde die Beschwerdeführerin sofort entlassen, sei damit zu rechnen, dass sie keinerlei Medikamente einnehmen würde. Es sei auch zu befürchten, dass sie keine Therapie machen, die Schule nicht besuchen, keinen Arbeitgeber finden und schliesslich auch das Zimmer in der WG, das an die schulischen Leistungen gekoppelt sein dürfte, verlieren würde.