5.2 Die sozialen Begleitumstände sind nicht günstig. Die 20 Jahre alte Beschwerdeführerin lebt alleine in einer kleinen Wohngemeinschaft, wobei die Gefahr besteht, dass sie dieses Zimmer verliert, wenn sie die Schule nicht mehr besucht. Die vier Jahre davor hatte sie nach Trennung und Scheidung der Eltern bei ihrem Vater gewohnt, der seine Wohnung jedoch vor einigen Monaten offenbar wegen finanzieller Probleme aufgeben musste. Die Mutter kümmert sich nach Angaben der Beschwerdeführerin offenbar wenig um die Tochter, ist ihrer beruflichen Karriere verpflichtet und in einer neuen Beziehung, die sie voll beansprucht. Nach Ansicht des behandelnden Klinikarztes dürften sich die Eltern