5.1 Klinikarzt Dr. C.________ sieht bei der Beschwerdeführerin weder eine Krankheitseinsicht noch aktuell eine Behandlungsbereitschaft. Sie lehne derzeit auch jegliche Medikation ab. Nach Ansicht von Dr. D.________ hat die Beschwerdeführerin keine Krankheitseinsicht und auch keine Behandlungsbereitschaft. Die Beschwerdeführerin selber sieht keinerlei Störung bei sich und ist nicht bereit, Medikamente einzunehmen. Ihre verworrenen und bagatellisierenden Aussagen liessen jegliche Krankheitseinsicht und damit auch eine Behandlungseinsicht vermissen.