ordnung führte sie aus, dass die Beschwerdeführerin als Notfall von der Hausärztin zugewiesen worden sei. Die Patientin zeige unter anderem ausgeprägte formale Denkstörungen, sei sprunghaft, weitschweifig, assoziativ gelockert, im Antrieb etwas gesteigert und es fielen teilweise Neologismen auf. Die Mutter der Patientin berichte über Stimmenhören. Es bestehe der dringende Verdacht auf eine schizophrene Erkrankung der urteilsunfähigen Patientin.