3.1 Oberärztin Dr. med. B.________ sah sich am 2. März 2021 veranlasst, die Beschwerdeführerin wegen einer psychischen Störung mit Selbstgefährdung zu einer ersten Hospitalisation und zur Behandlung in die Klinik Zugersee einzuweisen. In der FU-An- Urteil F 2021 6 5