5. Erscheint die am 28. Oktober 2021 erhobene Beschwerde nach dem Gesagten als aussichtslos, ist eine der beiden kumulativen Voraussetzungen für die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege nicht erfüllt, was zur Abweisung der Beschwerde führt, denn es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, in aussichtslosen Fällen unentgeltlich prozessieren zu können.