Angesichts der Tatsache, dass die Kantonalbank M.________ der Möglichkeit zum Abschluss neuer Festhypotheken zu einem niedrigeren Zinssatz aufgrund der fehlenden Tragbarkeit anlässlich des Standortgesprächs eine klare Absage erteilt hatte, kam hierfür als einzige Möglichkeit die Umwandlung der bestehenden Festhypotheken in variable Hypotheken in Frage, auch wenn dies einen höheren Zinssatz zur Folge hat. Diesbezüglich ist somit ebenfalls von der Aussichtslosigkeit auszugehen. Urteil F 2021 53 / F 2021 54 10