Schliesslich lasten auf der Liegenschaft Hypothekarkredite im Gesamtbetrag von Fr. 2'405'000.–, wovon eine Festhypothek im Betrag von Fr. 250'000.– seit 2. März 2020 zur Rückzahlung fällig ist (KESB-act. 1.106/7). Wie den Entscheiden der KESB vom 29. September 2021 entnommen werden kann, fand diesbezüglich am 13. Juli 2021 denn auch ein Standortgespräch mit der Kantonalbank M.________ statt, anlässlich dessen erklärt wurde, dass die Einleitung weiterer Schritte erwogen würde, falls sich der Verkauf der Liegenschaft nicht bis Ende September 2021 abzeichne. Abgesehen von dieser Liegenschaft verfügt das Ehepaar B.________ über keine erheblichen Vermögenswerte.