___) betreffend seine in Betreibung gesetzte Forderung von Fr. 40'000.– die Pfändung verlangt hat (KESB-act. 1.151). Weiter zeigt sich aus dem genannten Betreibungsregisterauszug von C.________, dass noch Steuerschulden im Betrag von Fr. 45'064.60 in Betreibung gesetzt wurden. Darüber hinaus gilt als erstellt, dass inzwischen auch die laufenden Mietzinseinnahmen an das Betreibungsamt abgeführt werden (KESB-act. 1.106/1). Schliesslich lasten auf der Liegenschaft Hypothekarkredite im Gesamtbetrag von Fr. 2'405'000.–, wovon eine Festhypothek im Betrag von Fr. 250'000.– seit 2. März 2020 zur Rückzahlung fällig ist (KESB-act.