Sie möchte jedoch aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Wohnung bleiben, ohne allerdings finanziell in der Lage zu sein, das Mehrfamilienhaus selber zu übernehmen, ersuche sie doch im vorliegenden Verfahren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Demzufolge vermöchte der von der Beiständin in die Wege geleitete freihändige Verkauf der Liegenschaft die Interessen und Erwartungen sowohl von C.________ und D.________ als auch der Beschwerdeführerin am Besten zu erfüllen. Angesichts der drohenden Zwangsversteigerung falle die Hauptsachenprognose zu Urteil F 2021 53 / F 2021 54 7