1.106/13). Die Kaufinteressenten hätten die Absicht erklärt, das Mehrfamilienhaus weiterhin zu vermieten, an die Beschwerdeführerin zu einem fairen Mietzins (KESB-act. 1.56). Weiter scheine die Beschwerdeführerin selbst von der langfristigen Notwendigkeit des Verkaufs der Liegenschaft auszugehen (KESBact. 1.61). Sie möchte jedoch aus gesundheitlichen Gründen in ihrer Wohnung bleiben, ohne allerdings finanziell in der Lage zu sein, das Mehrfamilienhaus selber zu übernehmen, ersuche sie doch im vorliegenden Verfahren um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.