Gisela Bedognetti-Roth, per Ende 2021 ihr Richteramt niedergelegt hat. Die Beschwerde erfolgte rechtzeitig und entspricht auch den übrigen formellen Anforderungen, sodass sie zu prüfen ist. Die Beurteilung erfolgt auf dem Zirkulationsweg gemäss § 29 GO VG. Urteil F 2021 53 / F 2021 54 5