B. Gegen Ziff. 4 der Verfügung vom 19. November 2021 erhob A.________ am 15. Dezember 2021 (Datum des Poststempels 16. Dezember 2021) Beschwerde bei der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts. Darin beantragte sie, Ziff. 4 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und ihr sei für die Beschwerdeverfahren F 2021 46 und F 2021 47 die unentgeltliche Rechtspflege und ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bewilligen. Ebenso sei ihr für das vorliegende Beschwerdeverfahren die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Staates (act. 1).