Dabei solle sie als Tochter und "Mieterin" (die Wohnung sei eine Schenkung an sie, ein Grundbucheintrag gebe es nicht) angehört werden. Zudem beantragte sie die Entlassung von F.________ als Beiständin gestützt auf Art. 423 ZGB (KESB-act. 1.39 [soweit nicht anders vermerkt, bezieht sich diese Angabe auf die Akten der KESB im Verfahren F 2021 46]). Mit Stellungnahme vom 24. Juni 2021 beantragte die unterdessen von RA MLaw G.________ vertretene A.________ Folgendes (KESB-act. 1.94):