Insbesondere ist nicht nachvollziehbar, inwiefern die getroffene Regelung sie selbst oder den Kindsvater daran hindern sollte, die Ferien mit ihrem Sohn auch «mit anderen Kindern und deren Eltern» zu verbringen, dürfte doch gerade die frühzeitige Festlegung der Feriendaten es dem Kindsvater erst erlauben, Ferienpläne zu schmieden. Ebenso fehl geht der Einwand, der Kindsvater habe seinen Sohn bisher lediglich zwei bis drei Tage am Stück betreut, weshalb eine Ferienperiode von drei Wochen am Stück im Sommer zu lang sei, ist doch gerade vorgesehen, dass der Sohn zunächst je eine Woche Sport- und Frühlingsferien mit seinem Vater verbringen kann vor den dreiwöchigen Sommerferien (vorne E. 2.1).