2.1 Die von der KESB am 9. November 2021 verfügte Ferienregelung erfolgte nach Anhörung von und Übereinkunft zwischen den Eltern am 21. Oktober 2021 bei der KESB, wonach der Kindsvater seinen Sohn während je einer Woche in Sport-, Frühlings- und Herbstferien zu sich nehmen dürfe sowie während drei Wochen in den Sommerferien (Protokoll vom 22. und 25. Oktober 2021 über die Anhörung vom 21. Oktober 2021, KESB-act. 1.17).