Ansprechperson für Fragen zur Besuchsregelung zu sein (BF-act. 1). B. Hiergegen erhob A.________ am 22. November 2021 (Poststempel) Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgendem Antrag: «Die Ferien für das Jahr 2022 sind nicht fix zuzuteilen, sondern sollen nach Absprache zwischen den Eltern festgelegt werden können. Zudem soll die maximale Länge einer Ferienperiode für den Kindesvater auf 2 Wochen beschränkt werden» (act. 1).