_ zu verweigern. 7. Es sei der Beiständin die Zustimmung zur Umwandlung der bestehenden Festhypotheken Nrn. 48.840.501.468.3, 48.840.501.784.4 und 500.000.7040-11 in variable Hypotheken zu verweigern. 8. Es sei die Produktvereinbarung zwischen dem Ehepaar CD.________ und der Bank G.________ vom 17. Juni 2020 nicht zu genehmigen. 9. Eventualiter seien die Entscheide der Vorinstanz mit den Nr. 2021/1437 und Nr. 2021/1459, beide vom 29. September 2021, aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen (allenfalls unter Erteilung von Weisungen für den weiteren Gang des Verfahrens).