1. Die Beschwerdeverfahren gegen die Entscheide der Vorinstanz mit den Nr. 2021/1437 und Nr. 2021/1459, beide vom 29. September 2021, seien zu vereinigen. 2. Es sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 3. Die Entscheide der Vorinstanz mit den Nr. 2021/1437 und Nr. 2021/1459, beide vom 29. September 2021, seien aufzuheben. 4. Es seien sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks F.________ zu stoppen. 5. Es seien die Ziff. 2 und 4 hiervor superprovisorisch anzuordnen. 6. Es sei der Beiständin die Zustimmung zum Verkauf des Grundstücks F.________ zu verweigern.