Die Klinik hat es unterlassen – wie an der Anhörung vom 18. Oktober 2021 seitens der Klinikvertreterin explizit bestätigt wurde und Gegenteiliges auch den Rechtsschriften nicht zu entnehmen ist –, einen schriftlichen Behandlungsplan zu erstellen, obwohl der Beschwerdeführer immerhin seit dem 17. September 2021 – mithin seit mehreren Wochen – hospitalisiert war. Die Klinik hat sich damit nicht an die klaren gesetzlichen Vorgaben gehalten und die Zwangsmedikationen ohne den unerlässlichen Behandlungsplan angeordnet und auch durchgeführt.