D. Die dem gerichtlichen Gutachter Dr. D.________ am 19. Oktober 2021 vom Gericht unterbreiteten Fragen zur Zwangsmedikation beantwortete er am 22. bzw. Verfügung F 2021 43 3 23. Oktober 2021 mit Eingang auf der Gerichtskanzlei am 25. Oktober 2021. Seine Eingabe wurde den Parteien zugestellt und es wurde ihnen Gelegenheit eingeräumt, dazu Stellung zu nehmen.