b) Eine Beschwerde gegen diesen abschlägigen Entscheid wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 18. Oktober 2021 im Verfahren F 2021 41 ab, nachdem es den Beschwerdeführer gleichentags in Anwesenheit seines Rechtsvertreters und einer Klinikvertretung angehört und der gerichtliche Gutachter Dr. med. D.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, sein Gutachten zu Protokoll gegeben hatte. 2