Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde dies innert kurzer Frist, wohl innert weniger Tage oder Wochen, zu einer weiteren notfallmässigen Einweisung führen. Der stationäre Aufenthalt in der Klinik ist derzeit die einzige Möglichkeit, dem Beschwerdeführer die nötige persönliche Fürsorge zu erweisen. Erst wenn sich sein Zustand stabilisiert hat und die medikamentöse Behandlung adäquat eingestellt und gewährleistet ist, wird auch eine Entlassung aus dem stationären Rahmen in ambulante Betreuung und Behandlung möglich sein.