Urteil F 2021 41 13 eine Arbeitsstelle noch eine Beschäftigung oder Tagesstruktur. Sein persönliches Umfeld scheint im Wesentlichen aus seiner betagten Mutter zu bestehen, die er zudem als dement beschreibt und die von der Situation unzumutbar belastet und auch überfordert sein dürfte. In Dr. I.________ hat er zwar einen behandelnden Psychiater, an dessen Verordnungen er sich aber schon länger nicht mehr gehalten hat. Zudem hat er an der Anhörung die Absicht bekundet, zu einem anderen Psychiater wechseln zu wollen. Andere enge Kontakte scheint der Beschwerdeführer nicht zu haben.