4.2.3 Der gerichtliche Gutachter Dr. F.________ sieht im Klinikrahmen zurzeit keine akute, aber eine subakute Fremdgefährdung. Wenn man ihm "schräg" komme, sei er nicht ungefährlich. Es brauche sehr wenig; ein Stichwort reiche schon. Im Falle einer baldigen Entlassung werde er die Medikamente sofort absetzen, was zu einer Zunahme der plötzlichen Ausbrüche und damit der Fremdgefährdung führen würde. Es komme auch darauf an, wie man ihn in seinem Handeln einzugrenzen oder zu stoppen versuche; es könne sehr schnell wieder zu Exazerbationen kommen. Für die Mutter sei es eine erhebliche Belastung, wenn sie sich mehr um ihn kümmern müsste.