4.2.2 Der Beschwerdeführer liess darauf hinweisen, dass seine Aggressivität nur in der Klinik wegen des Eingeschlossenseins bestehe. Es gebe keine aktenkundigen Vorfälle, bei denen er ausserhalb der Klinik je gewalttätig geworden wäre. In seiner Wohnung beschmiere er auch die Wände nicht mit Kot und Essen, das habe er nur in der Klinik gemacht. Der Beschwerdeführer erwähnte indessen einen nicht näher bekannten Vorfall im Zusammenhang mit dem Militär, bei dem er auf jemanden geschossen habe. Er habe aus dem Bataillon 149 austreten wollen, weil die ihn hätten umbringen wollen.