chotischen Symptomatik und auch eine weitere Chronifizierung seines Zustands. Da er nach einem baldigen Klinikaustritt nach eigener Angabe die Medikamente sofort absetzen würde, würde dies auch die weitere Therapierbarkeit und die Prognose deutlich verschlechtern. Sodann wird er in seinem Umfeld zunehmend als psychisch kranker Mann wahrgenommen; es droht ihm damit die Stigmatisierung und auch ein sozialer Rückzug. Schliesslich ist auch nicht ausser Acht zu lassen, dass der Beschwerdeführer bei möglichem bedrohlichem oder fremdaggressivem Verhalten auf Gegenwehr stossen und dabei selber nicht unerheblich verletzt werden könnte.