4.1.3 Gutachter Dr. F.________ sieht weder im Klinikrahmen noch im Falle einer baldigen Entlassung eine akute und erhebliche Suizidalität. Eine Selbstgefährdung im weiteren Sinne sei jedoch zu befürchten. Die Chronifizierung sei bereits eingetreten. Es bestünden leider Residual-Symptome. Es sei auch mit einem sozialen Rückzug zu rechnen, da sich die Menschen wegen seines Verhaltens nerven würden; Ausgrenzung sei da sicher ein Thema. Schliesslich könne er auch auf jemanden treffen, der zurückschlagen würde; die Gefahr wäre dann, dass der Beschwerdeführer selber etwa mit gebrochenem Kiefer am Boden liegen würde.