4.1.1 Klinikärztin Dr. D.________ ist der Ansicht, dass weder im Klinikrahmen noch im Falle einer baldigen Entlassung von Suizidalität auszugehen sei. Ernsthafte suizidale Vorfälle seien auch aus der Vorgeschichte nicht bekannt. Eine Selbstgefährdung im weiteren Sinne sei in einer Verschlechterung und weiteren Chronifizierung des Krankheitsbildes zu befürchten, da der Beschwerdeführer im Falle einer Entlassung die Medikamente sofort absetzen werde. Die aktuell verabreichten Medikamente würden in rund zwei Tagen ihre Wirksamkeit verlieren. Es würde vom Krankheitsbild her wieder akut schlechter werden und der Beschwerdeführer würde wahrscheinlich auch wieder fremdaggressiv.