3.6 Der gerichtliche Gutachter Dr. F.________ bestätigte die Diagnose einer schizoaffektiven Störung. Der Beschwerdeführer leide an einer Kombination aus schizophrenen und bipolar-affektiv-gestörten Anteilen, mithin an einer schweren, den Geisteskrankheiten zuzurechnenden Störung. Er habe einen systematisierten Wahn, wie man ihn selten antreffe. Er werde den ganzen Tag verfolgt: Militärpolizei, die Behörden und zwar bis hin im ÖV; er habe sich deswegen in den USA für Asyl gemeldet und das FBI eingeschaltet. Bei ihm sei es ein systematisierter Wahn, wie man ihn bei schizoaffektiven Störungen selten antreffe, da die Wahnhaftigkeit sonst meist nur bruchstückhaft sei;