3.4 An der Anhörung vom 18. Oktober 2021 erklärte Oberärztin Dr. D.________, dass beim Beschwerdeführer eine schizoaffektive Störung vorliege. Daneben bestünden auch psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Abhängigkeitssyndrom sowie psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: schädlicher Gebrauch. Der Beschwerdeführer sei bei Klinikeintritt sehr gewaltbereit und auch verbal aggressiv gewesen und habe sich nicht freiwillig medizieren lassen. Er sei dann auch die letzten drei Wochen zwangsmediziert worden. Seit einer Woche sei er sehr gut führbar und dürfe teilweise auch in den geschützten Bereich.