Man brauche Zeit, um die Medikamenteneinstellung weiter zu optimieren und zu evaluieren. Zudem seien psychotherapeutische Massnahmen und ein strukturiertes Therapieprogramm bisher nicht möglich gewesen. Es werde deswegen am 6. Oktober 2021 eine behördliche FU beantragt, um den Patienten passend zu behandeln und eine Anschlusslösung zu organisieren. Aus diesen Gründen könne der Patient aktuell nicht entlassen werden und das Entlassungsgesuch müsse abgelehnt werden.