Im Laufe des Aufenthalts habe er einen Mitarbeiter geschlagen und häufig Gewalt angedroht. Er zeige nur geringe Krankheitseinsicht und habe in den ersten drei Aufenthaltswochen zweimal täglich in Begleitung der Polizei zwangsmediziert werden müssen. Zudem habe er oft das Intensivzimmer verwüstet, indem er das Essen und Urteil F 2021 41 7