halten zu wollen, ist nicht ersichtlich und wird auch nicht ernsthaft geltend gemacht. Wirtschaftliche Gründe liegen jedenfalls nicht dafür vor, den Beschwerdeführer als Patienten in der Klinik zu behalten, nachdem die Klinik bekanntermassen nahezu andauernd voll belegt ist. Da die ursprüngliche FU-Einweisung vom 17. September 2021 somit nicht mehr zu prüfen ist, kann auch offen bleiben, wie es sich mit den vom Beschwerdeführer vorgebrachten Befangenheitsvorwürfen gegen die für die Triaplus AG arbeitende Ärztin Dr. C.________ und die ebenfalls unter dem Dach der Triaplus AG stehende Klinik Zugersee verhält; Weiterungen dazu erübrigen sich bei dieser Sachlage.