Es würde jedenfalls Aussage gegen Aussage bleiben und nach den Regeln der Beweislastverteilung hätte der Beschwerdeführer die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen. Gerichtsnotorisch ist zudem, dass nahezu die Hälfte aller FU-Beschwerden vom Pflegepersonal in Maschinenschrift geschrieben wird und dass der Patient jeweils nur noch seine Unterschrift darunterzusetzen braucht. Ein Grund der Klinik bzw. des Klinikpersonals, ausgerechnet den Beschwerdeführer von der Beschwerdeeinreichung ab- Urteil F 2021 41 4