"Möchte seinen Anwalt (Hr. B.________) sprechen, kann dann aber im Gespräch nicht geordnet beim Thema bleiben, möchte dann doch wieder nicht. Weiter wollte er zuerst eine Beschwerde gegen den äFU schreiben, äussert dann aber wieder er wolle dies nicht, da die Pflege diese dann doch nicht abschicken würde." Dieser Eintrag stammt übrigens von Pflegefachfrau G.________ und nicht etwa von Assistenzarzt H.________, der dem Beschwerdeführer behauptetermassen nicht wohlgesonnen sein soll. Ob der Beschwerdeführer an diesem Tag seinen Anwalt kontaktieren und eine Beschwerde einreichen wollte, lässt sich diesem Eintrag gerade eben nicht entnehmen.