1.2 Soweit der Beschwerdeführer vortragen lässt, dass er eigentlich gegen die Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung hätte Beschwerde erheben wollen, vom Pflegepersonal aber daran und auch an der Kontaktaufnahme zu seinem Rechtsanwalt gehindert worden sei, ist er nicht zu hören. Den Verlaufsberichten ist innert der Beschwerdefrist von zehn Tagen seit der ärztlichen FU einzig am 23. September 2021 (S. 22) folgender Eintrag zu entnehmen: "Möchte seinen Anwalt (Hr. B.________) sprechen, kann dann aber im Gespräch nicht geordnet beim Thema bleiben, möchte dann doch wieder nicht.