C. Am 18. Oktober 2021 wurde der Beschwerdeführer in Begleitung seines Rechtsvertreters RA Dr. iur. B.________ von der fürsorgerechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts in der Klinik Zugersee persönlich angehört. An dieser Anhörung nahmen seitens der Klinik Oberärztin Dr. med. D.________ und Assistenzärztin med. pract. E.________ sowie als gerichtlicher Sachverständiger Dr. med. F.________, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, teil, der im Anschluss an die Anhörung sein Gutachten mündlich erstattete. Die Parteien erhielten Gelegenheit zu Ergänzungsfragen und einer abschliessenden Stellungnahme.