aufgezeigt werden, die sie selber allenfalls nicht finden würde. Wie oft diese Besuche tatsächlich stattfinden werden, lässt sich nicht zum vornherein eruieren; dies dürfte von den anstehenden und zu lösenden Problemen abhängen. Gerade wenn der Kindsvater wieder nach Hause zur Familie kommen sollte, wäre eine solche Begleitung von erheblichem Wert. Die der Beiständin übertragene Aufgabe der Organisation einer Familienbegleitung ist in Würdigung der gesamten Umstände eine notwendige, geeignete und milde Massnahme und in jeder Hinsicht verhältnismässig.