musste. All diese Ereignisse und Belastungen führten schliesslich im Mai 2020 zu den Hospitalisationen im Spital K.________ und in der Klinik L.________. Nach dem Klinikaustritt nahm sie die in die Wege geleitete ambulante Psychotherapie bei AC.________ nicht in Anspruch und setzte auch die Medikamente ohne Rücksprache mit dem Hausarzt eigenmächtig ab. Sie verschliesst sich damit Hilfestellungen, die einen Rückfall verhindern könnten. Von einem stabilen psychischen Zustandsbild der Beschwerdeführerin kann demzufolge nicht ausgegangen werden und eine erneute psychische Dekompensation ist beim gehäuften Auftreten ähnlich gearteter Probleme jedenfalls denkbar und auch nicht ausgeschlossen.