6.1 Zunächst ist einerseits festzuhalten, dass der Beschwerdeführerin allseits ein liebevoller und behütender Umgang mit den Kindern attestiert wird. Andererseits ergibt sich auch, dass verschiedene Aspekte eine Kindswohlgefährdung nahelegen. Zunächst lebt die kleine Familie – seit Monaten ohne den Kindsvater – in äusserst bescheidenen und angespannten finanziellen Verhältnissen; so waren auch viele Rechnungen offen geblieben. Selbst Kitabesuche und ergänzende Kinderbetreuung waren und sind nicht sichergestellt. E.________ und auch F.________ benötigen indessen eine gesicherte und strukturierte Betreuung, bei der sie auch Kontakte zu anderen Kindern knüpfen können.