Kindergarten gestartet. Bereits am nächsten Tag sei sie im Kindergarten bzw. der schulischen Betreuung (Kita/Hort) verschwunden und habe von der Polizei gesucht werden müssen. Zum Glück sei ihr nichts passiert; ihre Tochter sei danach ganz bleich gewesen und habe seither nicht in den Kindergarten gewollt. E.________ gehe am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in die Betreuung. Die schulische Betreuung sei ab 12.00 Uhr; sie könne sie jederzeit abholen. F.________ gehe noch nicht in die Kita; er sei noch zu klein und es falle ihr schwer, ihn abzugeben. Zudem könne er die Kita erst ab dem 18. Lebensmonat besuchen und es stelle sich die Frage, wie sie die Kita zahlen solle.