5.6 An der Anhörung seitens der KESB vom 24. August 2020 erklärte die Beschwerdeführerin gemäss Protokoll (BG-act. 5.10), dass sie sich grosse Sorgen um ihren Sohn Q.________ mache, da er sich am Auge verletzt habe und operiert werden müsse. Ansonsten gehe es ihr gesundheitlich grundsätzlich gut; im Vergleich zu früher habe sich ihr psychischer Zustand verbessert. E.________ habe am 17. August 2020 im Urteil F 2021 3 17