Als Procedere wurde festhalten, dass die Patientin in ihre angestammten Verhältnisse nach Hause austrete; die Schwester der Patientin werde nach Austritt bei ihr wohnen, um bei der Kinderbetreuung zu helfen. Die ambulante Weiterbehandlung sei bei AC.________ organisiert worden. Die KESB organisiere eine ambulante Familienbetreuung durch G.________.