Als nächste Schritte wurden aufgrund der weiteren Inhaftierung des Kindsvaters mit Blick auf das weitere Wohl der Kinder und der dringenden Entlastung der Mutter eine Familienbegleitung mit unter anderem den folgenden Begleitschwerpunkten empfohlen: Unterstützung der Mutter in der Bewältigung des Familienalltags, im Umgang mit ihren Kindern in familiären Belastungssituationen und Kommunikation zwischen Mutter und Kindern über die väterliche Situation. Empfohlen wurde auch eine schulergänzende Betreuung von Urteil F 2021 3 14