Die nebulöse Faktenlage öffne viel Raum für Spekulationen, weshalb eine vertiefte Überprüfung in enger Zusammenarbeit mit der Familie in dieser Situation unumgänglich scheine. Da die Kindseltern bisher jegliche Hilfsangebote abgelehnt hätten, müsste dieser erweiterte Abklärungsauftrag auf dem Wege einer Weisung nach Art. 307 Abs. 1 ZGB verfügt werden. Es werde daher eine KOFA-Abklärung empfohlen. Weiter solle die [hochschwangere] Mutter angewiesen werden, regelmässig (mind. drei Mal pro Woche) mit einer Hebamme zusammenzuarbeiten.