5.2 Im Zwischenbericht Kind vom 16. Oktober 2019 (BG-act. 5.7) vom Amt für Kindesund Erwachsenenschutz, Unterstützende Dienste KESUD, führte X.________, Sozialarbeiterin Abklärungen (KESUD), aus, dass es diverse Anhaltspunkte für eine Kindswohlgefährdung gebe, die sich nur schwer erhärten liessen, da sich sowohl die Aussagen der Eltern als auch der Fachleute widersprächen. Die nebulöse Faktenlage öffne viel Raum für Spekulationen, weshalb eine vertiefte Überprüfung in enger Zusammenarbeit mit der Familie in dieser Situation unumgänglich scheine.