5.1.3 Eine weitere Gefährdungsmeldung wurde der KESB am 1. Juni 2020 von einer Privatperson aus dem Umfeld der Familie eingereicht (BG-act. 1.82). Darin wird angegeben, dass A.________ ihre Kinder alleine gelassen habe und über den ganzen Tag weggelaufen sei. Sie sei dann um Mitternacht von der Familie am Zugersee gefunden worden. Sie habe mehrmals angedeutet, dass sie am liebsten weit weg gehen und die Kinder alleine lassen würde. Trotz der von ihr angedeuteten Depressionen sei sie von der Klinik in K.________ geflohen. Von dort sei sie nun in der Klinik L.________ untergebracht.