5.1.2 Eine dringende Gefährdungsmeldung wurde am 28. September 2019 von der Praxis V.________ erstattet (BG-act. 1.49). Darin wird von einer auffälligen Häufigkeit von Urteil F 2021 3 12 aktenkundigen Stürzen von E.________ berichtet und vom dringenden Verdacht, dass E.________ Opfer von Kindsmisshandlung seitens des Vaters – in alkoholisiertem Zustand – sei. Diese Vermutung wurde vom Kinderspital W.________ allerdings nicht geteilt (BG-act. 1.64).